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   OLG Frankfurt, 28.11.1990 - 6 W 98/90   

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https://dejure.org/1990,5611
OLG Frankfurt, 28.11.1990 - 6 W 98/90 (https://dejure.org/1990,5611)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.1990 - 6 W 98/90 (https://dejure.org/1990,5611)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 1990 - 6 W 98/90 (https://dejure.org/1990,5611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1517
  • GRUR 1991, 687
  • ZUM 1991, 596
  • afp 1991, 639
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2019 - 3 O 440/18

    Zur Einordnung des Begriffs "Plagiat" als Meinungsäußerung oder

    Das OLG Frankfurt a.M. hat einen Plagiatsvorwurf nicht lediglich eine Meinungsäußerung im Sinne eines bloßen Werturteils angesehen, da er zugleich die tatsächliche Behauptung des Vorliegens eines Nachahmungstatbestands enthalte, der als Vorwurf geistigen Diebstahls geeignet ist, den Betroffenen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen (OLG Frankfurt a.M. (6. Senat) GRUR 1991, 687 ).
  • OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03

    Wettbewerbsverstoß durch unsachliche Herabwürdigung eines Mitbewerbers

    Dagegen ist die Frage nach der Unrechtmäßigkeit einer Nachahmung angesichts deren generellen Zulässigkeit von derart vielschichtiger und durch Bewertungen geprägter Art, dass sie rechtlichen und nicht tatsächlichen Gehalt hat und deshalb einem Beweis nicht zugänglich ist (vgl. BGH NJW 1982, 2246 [2247] für die Bezeichnung einer Handlung als illegal; a. A. OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1997, 271 [271 f.] für die Behauptung ein Katalog sei [unerlaubt] nachgemacht; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1991, 1517 für die Verleihung des Negativpreises "Plagiarius").
  • OLG München, 11.02.2022 - 5 U 4892/21

    Zulässige Bezeichnung eines Werks als "Fälschung" in einem Gutachten

    Auch die von der Klagepartei zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.11.1990 - 6 W 98/90 sei nicht übertragbar, da es in der dortigen Entscheidung nicht um ein Kunstwerk, sondern um ein Industrieprodukt mit standardisierten Produkteigenschaften gegangen sei.

    Deshalb sei die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.11.1990 (6 W 98/90) über ein Industrieprodukt mit standardisierten Produkteigenschaften anwendbar.

  • OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22

    Keine fehlende Dringlichkeit bei Geltendmachung von § 4 Nr. 1 UWG erst in der

    Vor diesem Hintergrund ist etwa der Vorwurf, ein bestimmtes Werk sei ein Plagiat oder eine Nachahmung, als Tatsachenbehauptung eingestuft worden (BGH GRUR 1960, 500 - Plagiatsvorwurf I; BGH GRUR 1992, 527 - Plagiatsvorwurf II; vgl. auch OLG Stuttgart NJWE-WettbewR 1997, 271; OLG Frankfurt am Main GRUR 1991, 687 - Plagiarius; a.A. OLG München AfP 2004, 269, wenn es an den Vorwurf näher konkretisierenden Umständen fehlt; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Bruhn UWG, 5. Aufl. 2021, § 4).
  • LG München I, 18.06.2021 - 25 O 18549/18

    Zulässige Bezeichnung eines Werks als "Fälschung" in einem Gutachten

    Auch die von der Klagepartei zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.11.1990 - 6 W 98/90 ist auf den hiesigen Fall nicht übertragbar da es in der dortigen Entscheidung nicht um ein Kunstwerk, sondern um ein Industrieprodukt mit standardisierten Produkteigenschaften ging.
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